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Jul/09
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Über Detektive und Detekteien

In Deutschland arbeiten ca. 900 bis 1.000 Detektive. Die offizielle Berufsbezeichnung von Detektiven ist in Deutschland Privatdetektiv. Das Wort “Detektiv” ist von dem lateinischen Wort detegere abgeleitet, welches aufdecken oder entdecken bedeutet. Die Bezeichnung Privatdetektiv leitet sich allerdings eher aus den altenglischen Wörtern private detective oder private investigator ab. Im englischen Sprachraum war (und ist) die Bezeichnung detective den Polizeibehörden vorbehalten.

Die Berufsbezeichnung Detektiv oder Privatdetektiv ist als solche nicht geschützt, bedarf keiner staatlichen Lizenz und beinhaltet weder Sonderrechte noch Befugnisse. Im deutschen Berufsbildungsgesetz findet der Beruf “Privatdetektiv” keine Erwähnung. Vielfache Bemühungen der Branche, eine gesetzliche Regelung der Ausbildung zu schaffen sind gescheitert. Was unter anderem an der schlechten Zusammenarbeit und Koordination der einzelnen Berufsverbände liegt.

Die üblichen Aufgaben von Detektiven sind in den meisten Fällen Ermittlungen in den Bereichen Erbschaft, Unterhalt, Sorgerecht, Familie und Partnerschaft. In den meisten Fällen handelt es sich nicht um Angelegenheiten, die die Polizei als Straftat behandeln würde.

Grundsätzlich von den Privatdetektiven zu unterscheiden sind die Ladendetektive, die eine Bewachungsaufgabe wahrnehmen. Sie gehören somit – auch aufgrund der Tatsache, dass Sie für die Ausübung ihrer Arbeit eine behördliche Bewachungserlaubnis benötigen – rechtlich zu den Bewachern.

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